Kurz gesagt
Für den Zähler selbst zahlst du dem Netzbetreiber ein Messentgelt von höchstens 1,00 € (Wechselstrom) oder 2,40 € (Drehstrom) netto im Monat. Pro Zählpunkt kommen die Erneuerbaren-Förderpauschale von 19,02 € netto im Jahr, beim Haushaltszähler ein pauschaler Leistungspreis von 54 € netto im Jahr und die Grundgebühr deines Stromlieferanten dazu.
Diese Fixkosten fallen für jeden Zählpunkt an, unabhängig davon, wie viel Strom du verbrauchst. Alle Beträge sind netto, dazu kommen 20 % USt.
| Position | Betrag netto |
|---|---|
| Messentgelt (Netzbetreiber) | bis 1,00 €/Monat Wechselstrom, bis 2,40 €/Monat Drehstrom |
| Erneuerbaren-Förderpauschale (Netzbetreiber) | 19,02 €/Jahr (2025–2027) |
| Leistungspreis Haushalt, pauschal (Netzbetreiber) | 54,00 €/Jahr |
| Grundgebühr Energie (Stromlieferant) | je nach Tarif, oft 2–6 €/Monat |
Für einen Haushaltszähler mit Drehstrom sind das beim Netzbetreiber gut 100 € netto im Jahr. Ein unterbrechbarer Zweitzähler, etwa für den Boiler, zahlt keinen Leistungspreis, aber Messentgelt, Förderpauschale und meist eine zweite Grundgebühr. Ob sich das rechnet, zeigt der Artikel Lohnt sich ein zweiter Stromzähler?.
Quellen: Systemnutzungsentgelte-Verordnung § 10 (Messentgelt), Novelle 2026 (Leistungspreis), Erneuerbaren-Förderpauschale-Verordnung 2025.
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Spart man beim Peer-to-Peer-Stromhandel Netzgebühren?
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