Kurz gesagt
Ja. Seit 1. Oktober 2026 erlaubt das ElWG Peer-to-Peer-Stromhandel zwischen Privatpersonen. Ihr braucht dafür weder Verein noch GmbH, aber einen P2P-Vertrag, Smart Meter mit Viertelstundenwerten und eine Registrierung auf ebUtilities.
Das braucht ihr zum Start:
- eine erneuerbare Erzeugungsanlage, zum Beispiel eine PV-Anlage
- Zählpunkte beim selben Netzbetreiber
- Smart Meter, die Viertelstundenwerte messen und übertragen
- einen P2P-Vertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher
- die Registrierung als Bürgerenergiemodell auf ebUtilities und die Freigabe im Portal des Netzbetreibers
Eure bisherigen Strom- und Einspeiseverträge bleiben bestehen.
Mehr dazu in unserem Ratgeber →
Ähnliche Fragen
Brauche ich für den Stromverkauf an den Nachbarn einen Gewerbeschein?
Das ist nicht pauschal geklärt. Anders als bei Energiegemeinschaften gibt es für Peer-to-Peer keine allgemeine Ausnahme von der Gewerbeordnung. Kläre deinen Fall vor dem ersten bezahlten Verkauf mit der Gewerbebehörde oder der WKO.
Brauchen mein Nachbar und ich für P2P denselben Stromanbieter?
Nein. Zum Start müssen eure Zählpunkte aber beim selben Netzbetreiber liegen. P2P über mehrere Netzbetreiber ist erst ab voraussichtlich April 2027 geplant.
Spart man beim Peer-to-Peer-Stromhandel Netzgebühren?
Derzeit nicht. Neue P2P-Modelle sparen bis Ende 2026 nur beim Energiepreis. Reduzierte Netzentgelte für lokale und regionale P2P-Modelle sind ab 2027 geplant, die Höhe hängt von einer neuen Verordnung ab.
Müssen wir für Peer-to-Peer am selben Trafo oder an derselben Sammelschiene hängen?
Nein. Die Netzverbindung bestimmt aber das Zonelevel und damit, ob ihr sofort starten könnt und ob später eine Netzvergünstigung möglich ist. Welches Zonelevel gilt, bestätigt der Netzbetreiber.

