Hilfe & FAQ / Strom teilen

Darf ich Strom an meinen Nachbarn verkaufen?

Kurz gesagt

Ja. Seit 1. Oktober 2026 erlaubt das ElWG Peer-to-Peer-Stromhandel zwischen Privatpersonen. Ihr braucht dafür weder Verein noch GmbH, aber einen P2P-Vertrag, Smart Meter mit Viertelstundenwerten und eine Registrierung auf ebUtilities.

Das braucht ihr zum Start:

  • eine erneuerbare Erzeugungsanlage, zum Beispiel eine PV-Anlage
  • Zählpunkte beim selben Netzbetreiber
  • Smart Meter, die Viertelstundenwerte messen und übertragen
  • einen P2P-Vertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher
  • die Registrierung als Bürgerenergiemodell auf ebUtilities und die Freigabe im Portal des Netzbetreibers

Eure bisherigen Strom- und Einspeiseverträge bleiben bestehen.

Mehr dazu in unserem Ratgeber →

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