Peer-to-Peer-Stromhandel: PV-Strom direkt an den Nachbarn verkaufen

Seit 1. Oktober 2026 erlaubt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Österreich den direkten Stromhandel zwischen Privatpersonen. Du kannst Strom aus deiner PV-Anlage an deinen Nachbarn verkaufen oder verschenken, ohne dafür einen Verein oder eine GmbH zu gründen. Seit 5. Oktober ist die Anmeldung auch technisch möglich.
Ob sich das lohnt, entscheiden aber Netzzuordnung, Smart Meter, Gleichzeitigkeit und Gebühren. Wir haben die wichtigsten Punkte für Haushalte zusammengefasst, die Peer-to-Peer (P2P) umsetzen wollen.
Kurz gesagt
- ✔ P2P ist ein zusätzlicher Vertrag zwischen Erzeuger und Verbraucher. Eure bisherigen Stromverträge bleiben bestehen.
- ✔ Zum Start müssen beide Zählpunkte beim selben Netzbetreiber liegen. Denselben Stromlieferanten braucht ihr nicht.
- ✔ Geteilt wird nur Strom, der in derselben Viertelstunde erzeugt und verbraucht wird.
- ✔ Eine Ermäßigung beim Netzentgelt gibt es für neue P2P-Modelle frühestens 2027. Bis dahin spart ihr nur beim Energiepreis.
📖 Inhaltsverzeichnis
Was seit Oktober 2026 gilt
Das Gesetz erlaubt mehr, als technisch schon umgesetzt ist. Die Möglichkeiten werden in Stufen freigeschaltet:
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 1. Oktober 2026 | Die P2P-Regeln im ElWG treten in Kraft. |
| 5. Oktober 2026 | Zentrale Registrierung startet. P2P ist innerhalb eines Netzbetreibers möglich. |
| 1. Jänner 2027 | Geplant: reduzierte Netzentgelte auch für lokale und regionale P2P-Modelle. Die Höhe hängt von einer neuen Verordnung ab. |
| April 2027 | Geplant: P2P an der gemeinsamen Haus-Sammelschiene und über mehrere Netzbetreiber hinweg. |
Bis Ende 2026 keinen Netzrabatt einplanen
Wer mit wem Strom teilen kann
Die Grundidee ist einfach: Einer erzeugt erneuerbaren Strom, der andere verbraucht ihn. Die häufigsten Fragen dazu:
Muss jeder eine PV-Anlage haben?
Nein. Ein Erzeuger und ein Verbraucher reichen. Beide können aber auch beides sein.
Müssen wir denselben Stromanbieter haben?
Nein. Zum Start müssen eure Zählpunkte aber beim selben Netzbetreiber liegen. Lieferant und Netzbetreiber sind zwei verschiedene Rollen.
Müssen wir an derselben Sammelschiene oder am selben Trafo hängen?
Für P2P grundsätzlich nicht. Die Netzverbindung bestimmt aber, welcher Nahebereich für euch gilt und ob später eine Netzvergünstigung möglich ist.
Brauchen wir eine eigene Leitung zum Nachbarhaus?
Nein. Ihr nutzt das bestehende Stromnetz. Die Zuordnung ist rein rechnerisch.
Fällt eine Stromrechnung weg?
Nein. Dein Nachbar bezieht den Reststrom weiter von seinem Lieferanten, und du speist deinen restlichen Überschuss weiter bei deinem bisherigen Abnehmer ein.
Nachbar ist nicht gleich Nachbar
Wie nah ihr im Stromnetz beieinander liegt, beschreibt das sogenannte Zonelevel. Davon hängt ab, ob ihr schon jetzt starten könnt und ob später eine Netzvergünstigung möglich ist:
| Eure Situation | Was jetzt möglich ist |
|---|---|
| Zwei Wohnungen an derselben Hauptleitung | Zonelevel 1, Start ab sofort möglich. Mit gemeinsamer PV am Dach lohnt auch der Vergleich mit einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. |
| Zwei Hauptleitungen an derselben Haus-Sammelschiene | Zonelevel 2, erst ab voraussichtlich April 2027. Bis dahin prüfen lassen, ob ihr im Lokal- oder Regionalbereich teilnehmen könnt. |
| Zwei Häuser am selben Ortsnetz-Trafo | Zonelevel 3 (Lokalbereich), Start ab sofort möglich. Bis Ende 2026 ohne Netzentgeltreduktion. |
| Verschiedene Trafos, gleicher Netzbetreiber | Zonelevel 4 (Regionalbereich), wenn die regionale Verbindung bestätigt wird. Sonst Zonelevel 6: P2P möglich, aber ohne Vorteil aus dem Nahebereich. |
Die Entfernung sagt dabei wenig aus. Zwei Häuser auf gegenüberliegenden Straßenseiten können an unterschiedlichen Trafos hängen, weiter entfernte Gebäude dagegen im selben Regionalbereich liegen. Entscheidend ist, was der Netzbetreiber bestätigt.
Die richtige Frage an den Netzbetreiber
„Welches gemeinsame Zonelevel und welche Nahebereichs-ID haben diese Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte?“
Als Endkunde hast du Anspruch auf diese Auskunft innerhalb von 14 Tagen (§ 70 Abs. 6 ElWG).
Wie viel Strom tatsächlich geteilt wird
Der Netzbetreiber misst Einspeisung und Verbrauch in jeder Viertelstunde. Geteilt wird pro Viertelstunde nur so viel, wie gleichzeitig vorhanden ist:
| Viertelstunde | Deine Einspeisung | Verbrauch Nachbar | Geteilt |
|---|---|---|---|
| 12:00–12:15 | 1,00 kWh | 0,40 kWh | 0,40 kWh |
| 12:15–12:30 | 0,20 kWh | 0,80 kWh | 0,20 kWh |
| 20:00–20:15 | 0,00 kWh | 0,50 kWh | 0,00 kWh |
| Summe | 1,20 kWh | 1,70 kWh | 0,60 kWh |
In Summe speist du 1,2 kWh ein und dein Nachbar verbraucht 1,7 kWh. Geteilt werden trotzdem nur 0,6 kWh, weil Erzeugung und Verbrauch nicht immer zur selben Zeit anfallen. Wer nur Monatssummen vergleicht, überschätzt die P2P-Menge deutlich.
- Dein Eigenverbrauch kommt zuerst: Teilen kannst du nur, was nach deinem eigenen Verbrauch ins Netz geht, nicht die Erzeugung aus der Wechselrichter-App.
- Mehrere Abnehmer: Der verfügbare Strom wird pro Viertelstunde im Verhältnis zum tatsächlichen Verbrauch aufgeteilt.
- Der Rest bleibt, wie er ist: Nicht geteilter Überschuss geht an deinen bisherigen Abnehmer, den restlichen Bedarf deines Nachbarn liefert sein bisheriger Lieferant.
Lohnt sich das? Ein Rechenbeispiel
Ein fairer P2P-Preis liegt zwischen der Einspeisevergütung, die du sonst bekommen würdest, und dem Energiepreis, den dein Nachbar sonst zahlt. Im Beispiel vereinbart ihr 10 ct/kWh. Dein Nachbar zahlt seinem Lieferanten 20 ct/kWh, du würdest für deinen Überschuss 6 ct/kWh bekommen.
Ein Monat beim Nachbarn
Dein Nachbar verbraucht 300 kWh, davon werden ihm 120 kWh als P2P-Strom zugeordnet:
| Position | Betrag |
|---|---|
| P2P-Strom an dich: 120 kWh × 10 ct | 12,00 € |
| Reststrom beim Lieferanten: 180 kWh × 20 ct | 36,00 € |
| Zum Vergleich ohne P2P: 300 kWh × 20 ct | 60,00 € |
| Ersparnis beim Energiepreis | 12,00 € |
Netzentgelte, Abgaben und Grundpreis zahlt dein Nachbar weiterhin für alle 300 kWh. Du bekommst für die 120 kWh 12 € statt 7,20 € Einspeisevergütung.
Ein Jahr mit Plattformgebühren
Gebühren für eine Abrechnungsplattform können den Vorteil schnell aufbrauchen. Angenommen, ihr teilt 1.000 kWh pro Jahr und zahlt je 2 € pro Monat für euren Zählpunkt:
| Variante | Nachbar | Du | Gemeinsam |
|---|---|---|---|
| 1.000 kWh, ohne Gebühren | +100 € | +40 € | +140 € |
| 1.000 kWh, je 24 € Gebühr | +76 € | +16 € | +92 € |
| Nur 300 kWh, je 24 € Gebühr | +6 € | −12 € | −6 € |
Mit der gleichzeitigen Menge rechnen
Hat dein Nachbar einen dynamischen Stromtarif, vergleicht ihr den P2P-Preis am besten mit dem Börsenpreis in denselben Viertelstunden. PV-Strom fällt oft genau dann an, wenn auch der Marktpreis niedrig ist.
Schritt für Schritt zur Anmeldung
Zentrale Anlaufstelle ist ebUtilities.at. Dort wird P2P als eigenes Bürgerenergiemodell registriert, auch von einer Privatperson. So läuft es ab:
1. Daten sammeln
Namen und Adressen, die 33-stelligen Zählpunktnummern beider Anschlüsse (beginnen mit „AT“, stehen auf der Stromrechnung, nicht die Zählernummer), Netzbetreiber, PV-Leistung, bestehende Strom- und Einspeiseverträge. Ideal ist ein Jahr Viertelstundenwerte für die Rechnung.
2. Smart Meter prüfen
Beide brauchen einen Smart Meter, der Viertelstundenwerte misst und überträgt. Ein eingebauter Zähler allein reicht nicht. Fehlt die Funktion, beim Netzbetreiber anfordern. Dafür gilt eine Frist von bis zu zwei Monaten. Wie du die Viertelstundenwerte aktivierst, zeigen wir im SNAP-Artikel.
3. Nahebereich klären
Beim Netzbetreiber Zonelevel und Nahebereichs-ID für eure Zählpunkte erfragen.
4. Vertrag abschließen und Verwaltung festlegen
P2P-Vertrag unterschreiben und klären, wer die Verwaltung übernimmt: einer von euch oder ein Dienstleister. Vollmachten schriftlich festhalten.
5. Auf ebUtilities registrieren
Benutzerkonto anlegen, Bürgerenergiemodell „Peer-to-Peer“ wählen, Stammdaten, Zonelevel und Referenzzählpunkt angeben, Ausweis hochladen und die Datenanbindung wählen (EDA-Portal oder Dienstleister). Nach der Prüfung bekommt ihr eine Marktpartnerkennung mit dem Präfix „PP“ und eine 33-stellige Modell-ID. Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber wird dabei normalerweise digital abgeschlossen. Euren privaten P2P-Vertrag müsst ihr nicht an den Netzbetreiber schicken.
6. Zählpunkte aktivieren
Die Zählpunkte werden über EDA angemeldet. Danach bestätigt jeder die Teilnahme im Kundenportal seines Netzbetreibers. Dafür sind 30 Tage Zeit.
7. Ersten Monat kontrollieren
Ist die geteilte Menge plausibel? Hat der Lieferant deines Nachbarn den Reststrom korrekt reduziert? Wird die P2P-Menge nur einmal verrechnet?
Kein Start ab Unterschrift
Was in den P2P-Vertrag gehört
Die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt Musterverträge bereit. Sie sind ein guter Ausgangspunkt, müssen aber zu euren Anlagen und eurem Steuerstatus passen. Für zwei Nachbarn sollte drinstehen:
- Parteien und Zählpunkte: wer erzeugt, wer verbraucht, mit allen AT-Zählpunktnummern.
- Menge: nur die offiziell vom Netzbetreiber zugeordneten Viertelstundenmengen.
- Preis: in ct/kWh, brutto oder netto, und wie der Preis geändert werden kann.
- Keine Liefergarantie: keine Mindestmenge oder Vollversorgung versprechen, keine Sonnenscheingarantie.
- Abrechnung: Intervall, Datenquelle, wer die Rechnung stellt, Fälligkeit und Konto.
- Korrekturen: wie mit nachgelieferten oder ersetzten Messwerten umgegangen wird.
- Kosten und Daten: wer Meldungen macht, wer auf die Daten zugreift und wer Plattformkosten trägt.
- Beginn und Ende: Start ab Aktivierung, Laufzeit, Kündigung, Umzug und Verkauf der Anlage.
Für den Anfang gilt: ein einfacher Fixpreis, keine parallelen Modelle und ein überschaubares Abrechnungsintervall. Spotpreis-Formeln oder Lieferungen in beide Richtungen machen die Abrechnung deutlich aufwendiger. Prüft auch eure bestehenden Stromverträge: Lieferanten dürfen P2P nicht mit diskriminierenden Bedingungen oder Mindestabnahmemengen behindern, nachweisbare Mehrkosten aber verrechnen.
Steuern, Abgaben und Gewerbe
Diese Punkte solltest du vor dem ersten bezahlten Verkauf klären:
- Kein Stromlieferant: Im typischen 1:1-Modell wirst du nicht zum Stromlieferanten. Für Haushalte gelten bestimmte Lieferantenpflichten erst ab 30 kW eingebrachter Leistung aus PV und Speicher. Eine übliche 10-kW-Anlage liegt deutlich darunter.
- Einkommensteuer: Einkünfte von Privatpersonen aus bis zu 12.500 kWh PV-Einspeisung pro Jahr sind steuerfrei, bei höchstens 35 kWp Engpass- und 25 kWp Anschlussleistung. Das BMF beschreibt das für die klassische Überschusseinspeisung. Lass dir bestätigen, dass es auch für deinen P2P-Verkauf gilt.
- Umsatzsteuer: Stromverkauf kann eine unternehmerische Tätigkeit sein. Die Kleinunternehmergrenze von 55.000 € Jahresumsatz gilt für alle deine Tätigkeiten zusammen, nicht nur für die P2P-Einnahmen.
- Elektrizitätsabgabe: Die Befreiungen für Energiegemeinschaften gelten nicht automatisch für P2P. Die Abgabe führt der Netzbetreiber ab. 2026 beträgt sie 0,1 ct/kWh für bestimmte Lieferungen an Privatpersonen, sonst 0,82 ct/kWh. Stimmt die Behandlung mit dem Netzbetreiber ab.
- Gewerbe: Anders als bei Energiegemeinschaften gibt es für P2P keine allgemeine Ausnahme von der Gewerbeordnung. Beschreib deinen Fall der Gewerbebehörde oder der WKO und frag nach, ob du eine Berechtigung brauchst.
Auch beim Verschenken
Selbst machen oder Plattform nutzen?
Selbst machen geht: Das EDA-Portal ist bis 50 Zählpunkte kostenlos. Ihr verwaltet die Zählpunkte dann selbst, exportiert die Daten, rechnet die Mengen ab und schreibt die Rechnungen. Für zwei Parteien kann das reichen. Wer das nicht selbst machen will, findet erste Anbieter:
| Anbieter | Leistung | Preis |
|---|---|---|
| sonnig | Anmeldung, P2P-Vertrag und Portal für Haushalte | 2 € brutto pro aktivem Zählpunkt und Monat |
| EGControl | Software zur Selbstverwaltung: Daten, Rechnungen, Zahlungen. Registrierung machst du selbst. | 0,13 bis 0,83 € netto pro Zählpunkt und Monat |
| sonnenwert | Betreuung inkl. Anmeldung und Abrechnung, Schwerpunkt Tirol und Vorarlberg | auf Anfrage |
| enox.share (Salzburg AG) | Plattform für Bürgerenergiemodelle mit Abrechnung | auf Anfrage |
| EMMA-Strom | derzeit für Unternehmen, Privatkunden ab März 2027 geplant | noch offen |
Lass dir vor dem Abschluss schriftlich bestätigen: Gesamtkosten pro Jahr für alle Zählpunkte, ob der Start in deinem Netzgebiet tatsächlich möglich ist, wer Rechnungen stellt und Zahlungen abwickelt, wie Messwertkorrekturen laufen und wie du kündigen und deine Daten exportieren kannst. Wirbt ein Anbieter mit „österreichweit“, gilt trotzdem die aktuelle Grenze auf einen Netzbetreiber.
Checkliste vor dem Start
- ✔ Erzeuger und Verbraucher stehen fest, die Vertragsparteien sind geklärt.
- ✔ Die Zählpunktnummern beider Anschlüsse liegen vor.
- ✔ Der Netzbetreiber hat Zonelevel und Nahebereich bestätigt.
- ✔ Beide Smart Meter liefern Viertelstundenwerte, die Portalzugänge funktionieren.
- ✔ Die gleichzeitig teilbaren kWh sind berechnet und mit den Gebühren verglichen.
- ✔ Der P2P-Vertrag ist unterschrieben, Reststrom- und Einspeisevertrag bleiben bestehen.
- ✔ Steuerstatus und Gewerbefrage sind geklärt.
- ✔ Die Registrierung auf ebUtilities ist abgeschlossen, die Modell-ID liegt vor.
- ✔ Beide haben die Teilnahme im Netzbetreiber-Portal bestätigt.
- ✔ Nach dem ersten Monat: geteilte Menge, Reststrom und Resteinspeisung abgeglichen.
Mehr teilen: Verbrauch in die Sonnenstunden legen
P2P bringt umso mehr, je mehr dein Nachbar genau dann verbraucht, wenn deine PV-Anlage Überschuss liefert. Ein Boiler, der erst um 20 Uhr heizt, kann keinen Solarstrom von 12 Uhr aufnehmen. Heizt er mittags, wird die Wärme für den Abend gespeichert.
Rechenbeispiel
ca. 50 € pro Jahr
wenn 500 kWh Boilerstrom in Zeiten mit P2P-Strom wandern, bei 10 ct/kWh Preisvorteil
Für dich als Erzeuger gilt umgekehrt: Dein Eigenverbrauch ist meist am meisten wert, weil du dafür weder Energiepreis noch Netzentgelte zahlst. Den eigenen Boiler mit PV-Überschuss zu heizen, bleibt deshalb oft die beste Verwendung. Teilen lohnt sich vor allem für das, was danach noch übrig ist.
Eine intelligente Boilersteuerung wie geht-e kann das Aufheizen gezielt in die Sonnenstunden legen, ohne dass jemand auf warmes Wasser verzichten muss.
Stand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind das ElWG in der geltenden Fassung sowie Informationen der Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, von ebUtilities/EDA und des BMF. Anbieterpreise laut veröffentlichten Angaben am Recherchetag. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen von geht-e und keine aktuellen Tarife. Kein Ersatz für Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften: Peer-to-Peer-Verträge
- Koordinationsstelle: P2P-Mustervertrag 1:1 / 1:n
- Koordinationsstelle: Registrierung als Marktpartner
- Koordinationsstelle: Laufender Betrieb, Abrechnung und Steuern
- Koordinationsstelle: Nahebereiche und Zonelevels
- ebUtilities: Registrierung von Bürgerenergiemodellen
- BMWET: Strom direkt teilen (Pressemeldung)
- Energieberatung Niederösterreich: Strom verkaufen oder verschenken
- BMF: Steuerliche Aspekte der PV-Überschusseinspeisung
- SNAP: Viertelstundenwerte im Smart-Meter-Portal aktivieren
- Dynamische Stromtarife einfach erklärt

